Impressum und AGB

Informationspflicht laut §5 E-Commerce Gesetz, und Offenlegungspflicht laut §25 Mediengesetz. 

Lektorat Butterblume (Hannah Martina Koinig)
Billrothgasse
9400 Wolfsberg 
Österreich 


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Bildrechte:
Die gezeigten Cover sind Eigentum der einzelnen Verlage und Autoren. Diese sind über die Nutzung informiert. Die Bilder wurden von Lektorat Butterblume erstellt. 

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Wir entwickeln die Inhalte dieser Webseite ständig weiter und bemühen uns korrekte und aktuelle Informationen bereitzustellen.  Leider können wir keine Haftung für die Korrektheit aller Inhalte auf dieser Website übernehmen, speziell für jene, die seitens Dritter bereitgestellt wurden. Als Diensteanbieter sind wir nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. 

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EU-Streitschlichtung 

Gemäß Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) möchten wir Sie über die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) informieren.
 Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu/odr?tid=121827718 zu richten. 

Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir nicht bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 

Alle Texte sind urheberrechtlich geschützt. 

Quelle: Erstellt mit dem Impressum Generator von AdSimple


Sonstige Anmerkungen

Kündigung nach (teilweise) erbrachter Leistung (z. B. nach dem ersten Lektorats- bzw.
Korrekturdurchgang)

Möchte die Kundschaft den Auftrag vor Beendigung abbrechen, bedarf es einer schriftlichen
Kündigung. Die Lektorin bzw. Korrektorin ist berechtigt, je nach Auftragsstatus eine
Aufwandsentschädigung von mindestens 30 % des Gesamtpreises zu verlangen.
Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Kundschaft als auch die Lektorin bzw. Korrektorin, vom
Vertrag zurückzutreten. Die Kundschaft hat allerdings der Lektorin bzw. Korrektorin Ersatz
für bereits getätigte Leistungen zu erstatten.

Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die
Erledigung des Auftrages von Seiten der Kundschaft oder der Lektorin bzw. Korrektorin
verhindern.

Sagt die Kundschaft 4 Wochen oder weniger vor dem vereinbarten Beginn der Leistung das
Projekt komplett ab, darf die Lektorin bzw. Korrektorin ein Ausfallshonorar von 30 %
verlangen.